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Batteriegesetz
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll.

Verbraucher sind verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle in der Kommune zu bringen. Dort können sie unentgeltlich zurückgegeben werden.

Elektronikgerätegesetz
Alte Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll
Jeder Besitzer eines alten Elektro- oder Elektronikgerätes ist gesetzlich verpflichtet, dieses einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Die Regelung betrifft alle elektronischen und elektrischen Geräte, egal wie alt.
Die separate Sammlung dieser Geräte soll einerseits die Wiederverwendung sowie eine Verwertung wertvoller Teile dieses Gerätes sicherstellen und andererseits negative Folgen im Rahmen der Entsorgung für die Umwelt vermeiden helfen.
Zur Rückgabe der Altgeräte stehen Ihnen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen zur Verfügung.
Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass Sie Elektro und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgen müssen.




Weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt
https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/batterien-altbatterien#undefined